Offene Kinder- und Jugendarbeit in Borken
Eine Grundlage zur Erfüllung der §§ 1,11 SGB VIII i.V.m. § 12 KJFöG ist die Bereitstellung und der bedarfsgerechte Ausbau der Infrastruktur für Offene Kinder- und Jugendarbeit in Form von „Ermöglichungsstrukturen“. Das Angebot richtet sich nach dem gesetzlichen Auftrag grundsätzlich an alle junge Menschen mit den Prinzip der Freiwilligkeit. Bei der Konzipierung von Angeboten werden die Lebenslagen, die Partizipation und Bedürfnisse von jungen Menschen in ihrem Sozialraum berücksichtigt. Dieser auf die Lebenslagen und den Sozialraum ausgerichteten Ansatz erfüllt die in besonders niedrigschwelliger Weise den Auftrag des § 11 „…an den Interessen der jungen Menschen anzuknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet zu werden“. Die fachliche Basis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit besteht in der sozialraumbezogenen Analyse von Bedarfen und der Ermöglichung von Teilhabe und Partizipation junger Menschen. Als Handlungsfelder bietet die Offene Kinder- und Jugendarbeit Räume für Freizeitgestaltung und das Treffen von Freunden, Gruppen- und Bildungsangebote, Beziehungsarbeit, Vernetzung mit anderen Institutionen und Vereinen Ferienangebote, gemeinwesenorientierte Jugendarbeit und mobile Angebote im Stadtgebiet.